Aufenthalt

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Aufenthalt internationaler Fachkräfte

Internationale Fachkräfte benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen.

Auf dieser Seite finden Sie als Unternehmen alle relevanten Informationen zu behördlichen Verfahren, Aufenthaltstiteln und Visa.

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  • IQ Netzwerk NRW

    Wir beraten, informieren und schulen Unternehmen (v. a. KMU), pädagogische und Gesundheitseinrichtungen zu Fragen von Anerkennung und Fachkräfteeinwanderung, zur Beschäftigung von Menschen mit Flucht-, bzw. Einwanderungsgeschichte, aber auch dazu, wie sie Fachkräfte gewinnen, integrieren und binden können. Wir beraten Fachkräfte…

Weiterführende Informationen

 

 

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Unternehmen haben die Möglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a des Aufenthaltsgesetzes zu nutzen, um den Visumprozess zu verkürzen. In diesem Verfahren übernimmt der Arbeitgeber die Kommunikation mit der zuständigen Ausländerbehörde und koordiniert die notwendigen Schritte. Dies kann den Prozess erheblich beschleunigen. https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/einreise/das-beschleunigte-fachkraefteverfahren

 
Visum für Fachkräfte:

Internationale Fachkräfte benötigen in der Regel ein Visum zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsprozess finden Sie unter: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/arbeiten-fachkraefte

 

Ausländerbehörde des Märkischen Kreises (außer Iserlohn)

Die Ausländerbehörde ist für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Visa zuständig. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt aufnehmen, um erforderliche Unterlagen und Verfahren zu klären. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Adresse: Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid

E-Mail: auslaenderbehoerde@maerkischer-kreis.de

Link: Ausländerbehörde Märkischer Kreis

Zuständigkeiten nach Herkunftsländern: https://www.maerkischer-kreis.de/fileadmin/user_upload/Downloads/FB3/FD_31_-Zustaendigkeiten_der_Mitarbeitenden.pdf

 

 Ausländerbehörde Stadt Iserlohn

 Adresse: Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße) 58636 Iserlohn

 Link: https://www.iserlohn.de/rathaus-politik/rathaus/abteilungen-einrichtungen/abteilung-auslaenderbehoerde

 

Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung NRW (ZFE)

Unterstützung bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung eines Visums – für ganz Nordrhein-Westfalen: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/ordnung-und-sicherheit/zentralstelle-fachkraefteeinwanderung-nordrhein-westfalen-zfe-nrw
 


Weitere Informationen:

Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen - SIHK zu Hagen:

https://www.ihk.de/hagen/recht/rechtsthemen/auslaenderrrecht/fachkraefteeinwanderungsgesetz-4685018