Aktuelle Informationen und Veranstaltungen aus dem Märkischen Kreis
Mit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 werden weitreichende Änderungen im europäischen Asyl- und Aufenthaltsrecht umgesetzt.
Die Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bringt auch Veränderungen beim Zugang zur Erwerbstätigkeit mit sich. Für Unternehmen ist insbesondere von Bedeutung, dass Personen mit einer Aufenthaltsgestattung unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Monaten einen Anspruch auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis haben. Bislang galt hierfür eine Wartefrist von sechs Monaten. Gleichzeitig können im laufenden Asylverfahren Arbeitsverbote verhängt werden, wenn Betroffene ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.
Darüber hinaus wird im Rahmen der GEAS-Reform die Liste der sicheren Herkunftsstaaten ausgeweitet. Ergänzend zu den bereits national als sicher eingestuften Staaten wird künftig eine EU-weit geltende Liste sicherer Herkunftsstaaten eingeführt. Zu diesen zählen Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei.
Mehr darüber: GEAS tritt in Kraft - NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Ziel der Veranstaltung ist es, Unternehmen praxisnah zu zeigen, wie internationale Fach- und Arbeitskräfte erfolgreich integriert und langfristig gebunden werden können. Zudem stellen regionale Akteure ihre Unterstützungsangebote vor und Betriebe berichten aus ihrer Praxis.
Dazu laden das Kommunale Integrationszentrum sowie die agentur mark GmbH, Institutionen und Personen ein, die sich mit der Integration internationaler Arbeitskräfte oder Auszubildender beschäftigen.
Datum und Zeit: 24. Juni 2026, 15:00 bis 17:30 Uhr
Adresse: FernUniversität, Universitätsstr. 33, Gebäude 2 (Raum 1-3), 58084 Hagen
Anmeldung: https://veranstaltungen.agenturmark.de/event.php?vnr=2f0-10c&mid=1
Programm-Highlights:
· Strategien und Gute Praxis zur Integration internationaler Fachkräfte
· Unterstützungsangebote für Betriebe
· Förderprogramme
· Berufsbezogene Sprachkurse
· Podiumsdiskussion mit Betrieben: Gute Praxis bei Anwerbung und Integration
· Netzwerken und Austausch mit Beratungs- und Förderstellen
Wir freuen uns, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen und die Gelegenheit nutzen, sich zu informieren, auszutauschen und wertvolle Impulse für Ihr Unternehmen mitzunehmen.
Mit der Veranstaltung möchten wir v. a. Personalverantwortliche / HR, Geschäftsführungen, Ausbildungsleitungen, Integrationsbeauftragte und Führungskräfte ansprechen.
Die Wirtschaft rekrutiert zunehmend Fachkräfte aus dem Ausland. Ende 2025 waren rund 138.000 Personen aus dem Ausland mit einem Aufenthaltstitel für Ausbildung oder Arbeit in Nordrhein-Westfalen. Damit die Anwerbung fair und transparent abläuft, prüft die NRW Fachkräfteagentur International (FAI NRW) Vermittlungsagenturen auf Basis einer Selbstauskunft und veröffentlicht diese online.
Die Landesregierung bietet Unternehmen so eine Orientierungshilfe bei der Auswahl seriöser Anbieter und leistet gleichzeitig einen Betrag zur Prävention von Arbeitsausbeutung. Agenturen können ihre Informationen ab sofort auf der Webseite der FAI NRW eingeben.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Vermittlungsagenturen tragen eine große Verantwortung bei der Anwerbung internationaler Fachkräfte. Sowohl Unternehmen als auch interessierte Fach- und Arbeitskräfte sollen die Sicherheit haben, dass ihre Vermittlungsagentur seriös arbeitet. Nicht selten geraten Arbeitskräfte und Unternehmen an schwarze Schafe, die Fachkräfte unter Vortäuschung falscher Angaben über den zukünftigen Arbeitsplatz nach Deutschland locken und horrende Gebühren verlangen, die die Betroffenen in die Verschuldung treiben. Wenn Menschen aus dem Ausland zu uns kommen, um hier zu arbeiten, muss das fair und transparent ablaufen.“
Auf der Website der FAI NRW finden Vermittlungsagenturen ein Online-Formular, mit dem sie ihre Vermittlungspraxis in den Herkunftsländern der Fachkräfte und ihr Leistungsangebot beschreiben können. Diese Möglichkeit der Selbstauskunft richtet sich an Agenturen, die sich zur Einhaltung fairer Standards verpflichten. Dazu gehören zum Beispiel eine gerechte Kostenverteilung und ein transparenter Vermittlungsprozess, sowohl für Fachkräfte als auch für die anwerbenden Unternehmen.
Die Angaben in der Selbstauskunft prüft die „G.I.B. – Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH“ auf Plausibilität und Vollständigkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen zudem persönlichen Kontakt zu den Agenturen auf. Alle Vermittlungsagenturen müssen weiterhin eine Erklärung zur Einhaltung fairer Standards unterzeichnen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt vollständig bei den Vermittlungsagenturen. Das Ministerium haftet nicht bei etwaigen Falschangaben der Agenturen.
Die geprüften und als seriös eingestuften Agenturen werden auf der Website der FAI NRW veröffentlicht. Durch die Selbstauskünfte bekommen Unternehmen eine Orientierungshilfe bei der Auswahl anwerbender Anbieter. Die Website enthält darüber hinaus Informationen zu rechtlichen Grundlagen der Anwerbung sowie zu Kriterien, die bei der Auswahl von Agenturen zu beachten sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten außerdem persönliche Beratung für Unternehmen an.
Die Fachkräfteagentur International ist Teil der Fachkräfteoffensive NRW: Seit Mitte Mai 2025 bietet sie ein umfassendes und kostenloses Beratungsangebot für Arbeitgeber, die internationale Fachkräfte gewinnen möchten.