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Gesetzliche Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrecht ab 12. Juni 2026

Mit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 werden weitreichende Änderungen im europäischen Asyl- und Aufenthaltsrecht umgesetzt.

 

Die Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bringt auch Veränderungen beim Zugang zur Erwerbstätigkeit mit sich. Für Unternehmen ist insbesondere von Bedeutung, dass Personen mit einer Aufenthaltsgestattung unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Monaten einen Anspruch auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis haben. Bislang galt hierfür eine Wartefrist von sechs Monaten. Gleichzeitig können im laufenden Asylverfahren Arbeitsverbote verhängt werden, wenn Betroffene ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.

 

Darüber hinaus wird im Rahmen der GEAS-Reform die Liste der sicheren Herkunftsstaaten ausgeweitet. Ergänzend zu den bereits national als sicher eingestuften Staaten wird künftig eine EU-weit geltende Liste sicherer Herkunftsstaaten eingeführt. Zu diesen zählen Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei.

 

Mehr darüber: GEAS tritt in Kraft - NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge